Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung

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Datenzugang: Gastaufenthalt

Die Nutzung der schwach anonymisierten Daten des FDZ unterliegt einer Reihe datenschutzrechtlicher Auflagen. Aus diesem Grund können Sie diese Daten nur im gesicherten Rahmen von Gastaufenthalten auswerten. Dafür sind spezielle, abgeschottete Arbeitsplätze für Gastwissenschaftler/innen am FDZ in Nürnberg und weiteren Standorten in Deutschland und in den USA eingerichtet.

Eine Beratung vor Ort durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des FDZ der BA im IAB ist an den Standorten in Nürnberg und Ann Arbor (USA) möglich.


Wie erhalten Sie Datenzugang im Gastaufenthalt?

Wie kann ein bestehender Vertrag geändert werden?

Kostenzuschüsse für Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftler aus dem Ausland

Vertrauensschutz


Wie erhalten Sie Datenzugang im Gastaufenthalt?

  1. Antrag stellen
    Um einen Antrag auf den Zugang zu den schwach anonymisierten Daten im FDZ zu stellen, füllen Sie bitte das „Antragsformular Gastaufenthalt“ aus und senden Sie das Word-Dokument an iab.fdz@iab.de. Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag nur als Word-Dokument bearbeitet werden kann. Im Infoblatt zum Antrag finden Sie ausführliche Erläuterungen zu allen geforderten Angaben. Der Antrag wird im FDZ in Kooperation mit dem BMAS auf Einhaltung der Bedingungen nach §75 SGB X überprüft, dies kann bis zu einem Monat in Anspruch nehmen.

    Antragsformular Gastaufenthalt

    Infoblatt zum Antragsformular Gastaufenthalt
  2. Vertrag abschließen
    Nach Antragsbewilligung durch das BMAS schließt das FDZ mit Ihnen einen Vertrag, der zur Nutzung des beantragten Datensatzes im Rahmen eines Gastaufenthalts berechtigt.
  3. Termin zum Gastaufenthalt vereinbaren
    Nach Abschluss des Vertrags können Sie direkt mit dem entsprechenden Standort einen Termin für den Gastaufenthalt vereinbaren (bitte bis ca. 14 Tage im Voraus). Terminvereinbarungen sind verbindlich - können Termine nicht eingehalten werden, bitten wir um eine frühzeitige Absage.
  4. Vorbereitung auf den Gastaufenthalt
    F
    ür den Gastaufenthalt gelten aus Gründen des Datenschutzes die Richtlinien des FDZ. Beachten Sie insbesondere die Vorgaben zum Aufbau Ihrer Auswertungsprogramme.

    Vorgaben des FDZ zur Nutzung von Datenfernverarbeitung und Gastaufenthalten

    Um die Zeit Ihres Gastaufenthalts effektiv nutzen zu können, empfehlen wir vorab auf Basis der Testdaten und Dokumentationen Auswertungsprogramme zu erstellen und diese rechtzeitig (bis spätestens 3 Werktage vorab) per E-Mail an das FDZ zu übersenden.
  5. Nach dem Gastaufenthalt
    Die datenschutzrechtlich geprüften Ergebnisse Ihrer Auswertungen werden spätestens fünf Werktage nach Beendigung Ihres Gastaufenthalts per E-Mail übersendet.
    Nach dem Gastaufenthalt können Sie die Datensätze zusätzlich auf dem Weg der Datenfernverarbeitung auswerten.
  6. Publizieren auf Basis von FDZ Daten
    In allen Publikationen, in denen Sie Ergebnisse ihrer Analysen mit den FDZ-Daten präsentieren, müssen die Datenquellen (Bezeichnung des Datensatzes und Datenzugang) nach den Vorgaben des FDZ zitiert werden:

    Zitieren der Datenquellen in Publikationen

    Bitte senden Sie uns anschließend ein Belegexemplar Ihrer Publikationen, Projektberichte u. ä. in digitaler oder gedruckter Form. Dies gilt ebenso für sogenannte ‚graue Literatur’.

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Wie kann ein bestehender Vertrag geändert werden?

Änderungen der Projektlaufzeit, des Datenbedarfs sowie der Mitarbeiter eines Projektes können über einen Ergänzungsvertrag beantragt werden:

Antragsformular Ergänzungsvertrag

Infoblatt zum Ergänzungsantrag

Bei einem Wechsel an eine andere wissenschaftliche Einrichtung muss ein neuer Vertrag geschlossen werden. Bitte teilen Sie uns dazu Name, Adresse und Rechtsform des neuen Instituts mit.
Bei Änderungen der Projektinhalte stellen Sie bitte einen neuen Antrag.

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Kostenzuschüsse für Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftler aus dem Ausland

Um die Nutzung unserer Daten im Ausland zu erhöhen und die internationale Vernetzung des IABs weiter zu steigern, möchte das IAB die Kosten des Datenzugangs für Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftlern aus dem Ausland senken. Wir bieten daher Gastwissenschaftlern, die im nicht-deutschsprachigen Ausland tätig sind, einen Zuschuss zu den Übernachtungs- und/oder Fahrtkosten an: Bei Vorlage der Hotelrechnung werden beispielsweise bis zu 60 € pro Übernachtung erstattet, ohne Rechnung zahlen wir einen Pauschale in Höhe von 30 € pro Übernachtung. Nähere Auskünfte zu den Zuschüssen erteilt das FDZ (iab.fdz@iab.de). Wir sind gerne bei der Suche nach Übernachtungsmöglichkeiten behilflich.

Vertrauensschutz

Informationen zum Vertrauensschutz

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