Datenzugang: Datenfernverarbeitung
Hierbei erstellen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler auf der Basis von Testdaten Auswertungsprogramme in Stata. Das FDZ führt die Auswertungen mit den Originaldaten durch und übermittelt nach einer Datenschutzprüfung die Ergebnisse dem Forscher bzw. der Forscherin .
Wie wird der Datenzugang beantragt?
Was ist bei der Datennutzung zu beachten?
Publizieren auf Basis von FDZ Daten
Vertrauensschutz
Wie wird der Datenzugang beantragt?
Interessenten schicken ein ausgefülltes Antragsformular für den gewünschten Datensatz per Fax oder postalisch an das FDZ:
Wichtig: Einige Datensätze können nach vorausgegangenem Gastaufenthalt auch über den Weg der Datenfernverarbeitung ausgewertet werden (z. B. LIAB, SIAB). Wenn Sie für Ihr Projekt bereits eine Genehmigung zum Gastaufenthalt haben, brauchen Sie keinen weiteren Antrag für die Datenfernverarbeitung zu stellen.
Nach positiver Prüfung im FDZ senden wir Ihnen eine Annahmebestätigung per E-Mail.
Was ist bei der Datennutzung zu beachten?
Senden Sie Ihre Auswertungsprogramme an iab.fdz@iab.de. Die Auswertungsprogramme müssen den „Vorgaben des FDZ zur Nutzung von Datenfernverarbeitung und Gastaufenthalten“ entsprechen und zuvor anhand der bereitgestellten Testdaten geprüft worden sein.
Auswertungsprogramme, die nicht den Vorgaben des FDZ entsprechen, oder fehlerhaft sind, werden unbearbeitet zurückgesendet.
Wir bemühen uns, die Ergebnisse möglichst bald, spätestens nach 5 Arbeitstagen, zurückzuschicken. Sollte es einmal länger als 5 Arbeitstage dauern, informieren wir darüber.
Publizieren auf Basis von FDZ Daten
In allen Publikationen, in denen Sie Ergebnisse ihrer Analysen mit den FDZ-Daten präsentieren, müssen die Datenquellen (Bezeichnung des Datensatzes und Datenzugang) nach den Vorgaben des FDZ zitiert werden:
Bitte senden Sie uns anschließend ein Belegexemplar Ihrer Publikationen, Projektberichte u. ä. in digitaler oder gedruckter Form. Dies gilt ebenso für sogenannte ‚graue Literatur’.
Vertrauensschutz
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