Datenzugang: Scientific Use File (SUF)
Scientific Use Files (SUF) sind faktisch anonymisierte Datensätze, die Forschende in wissenschaftlichen Institutionen auswerten können.
Bitte beachten Sie, dass einige Datensätze sowohl als SUF als auch als schwach anonymisierte Versionen, die im Rahmen von Gastaufenthalten bzw. Datenfernverarbeitungen analysiert werden können, zur Verfügung stehen. Um den Anforderungen des Datenschutzes zu genügen, enthalten die SUFs z.T. weniger bzw. stärker vergröberte Variablen.
Wie wird der Datenzugang beantragt?
Wie kann ein bestehender Vertrag geändert werden?
Publizieren auf Basis von FDZ-Daten
Was ist nach Ende der Vertragslaufzeit zu beachten?
Vertrauensschutz
Wie wird der Datenzugang beantragt?
Antrag stellen
Sie stellen einen Antrag auf Datenüberlassung beim FDZ. Dazu füllen Sie das Antragsformular SUF aus. Bitte schicken Sie den Antrag anschließend als Word-Dokument per E-Mail an das FDZ (iab.fdz@iab.de). Beachten Sie, dass Anträge, die nicht als Word-Dokument übermittelt werden, nicht bearbeitet werden können. Für die Erstellung des Antrags kann das Infoblatt zur Beantragung eines SUF als Orientierungshilfe herangezogen werden.
Antragsformular SUF
Infoblatt zur Beantragung eines SUF
Das FDZ entscheidet anhand der vom Antragsteller übermittelten Unterlagen über die Überlassung der Daten.
Vertrag abschließen
Nach dem positiven Bescheid erhalten Sie den Vertrag, der in zweifacher Ausführung unterschrieben an uns zurückzuschicken ist. Anschließend erfolgt die Bereitstellung der Scientific Use Files über einen Datenaustauschserver.
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Wie kann ein bestehender Vertrag geändert werden?
Änderungen, die folgende Aspekte betreffen, können bei noch laufenden Verträgen über einen Ergänzungsvertrag aufgenommen werden:
- Projektende
- Datenbedarf
- Adresse der Räumlichkeiten, in denen die Daten gehalten und verarbeitet werden
- Datensicherheitskonzept
- Aufnahme weiterer Mitarbeiter(innen)
Formular zur Beantragung von Änderungen
Infoblatt zum Ergänzungsantrag
Änderungen der Projektinhalte und der durchführenden Stelle bzw. Änderungen nach Ende der Vertragslaufzeit erfordern einen neuen Antrag.
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Publizieren auf Basis von FDZ-Daten
In allen Publikationen, in denen Sie Ergebnisse ihrer Analysen mit den FDZ-Daten präsentieren, müssen die Datenquellen (Bezeichnung des Datensatzes und Datenzugang) nach den Vorgaben des FDZ zitiert werden:
Zitieren der Datenquellen in Publikationen
Wir bitten um die Übersendung von einem Belegexemplar bei einer Verwendung der Auswertung(en) in Publikationen, Projektberichten u.ä. Dies schließt auch die sogenannte ‚graue Literatur’ ein.
Was ist nach Ende der Vertragslaufzeit zu beachten?
Die Nutzung der Daten ist auf die Dauer der jeweiligen Vertragslaufzeit begrenzt. Danach müssen alle Kopien der Daten gelöscht werden. Eine vom Institutsleiter bzw. Datenschutzbeauftragten unterschriebene Bestätigung der Datenlöschung muss an das FDZ geschickt werden.
Formular „Löschungsanzeige“
Vertrauensschutz
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