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Urspungsstichprobe Welle 1: Zweistufige Zufallsstichprobe mit zwei Teilpopulationen
1. Stufe: Auswahl von 300 Postleitzahlbezirken als Primary Sampling Unit (PSU) für beide Teilsstichproben. Die Ziehungswahrscheinlichkeit der einzelnen Postleitzahlbezirke hing dabei von der jeweiligen Größe (im Sinne der Einwohnerzahl) ab (probability proportional to size/pps).
2. Stufe, Sample I: Ziehung von Bedarfsgemeinschaften mit Grundsicherungsbezug im Juli 2006 aus den Registerdaten der Bundesagentur für Arbeit. Die Zahl der pro PSU gezogenen Bruttostichprobe war abhängig von der ‚Größe’ der PSU im Sinne des relativen Anteils der Leistungsempfänger im jeweiligen Postleitzahlbezirk (probability proportional to size/pps). Die durchschnittliche Größe der Bruttostichprobe betrug N=100 pro Postleitzahlbezirk.
2. Stufe, Sample II: Bei Sample II wurde zunächst eine Gebäudestichprobe aus einer kommerziellen Datenbank (Microm mosaic) gezogen. Diese wurde nach einem in der Datenbank enthaltenen Schichtindex im Verhältnis 4:2:1 für Haushalte mit niedrigem, mittleren bzw. hohen Status geschichtet. Die ausgewählten Gebäude wurden durch einen Interviewer des Erhebungsinstituts begangen. Handelte es sich um Gebäude mit mehreren Parteien, wurden diese notiert und anschließend wurde im Erhebungsinstitut ein zu befragender Haushalt ausgewählt. Die Bruttostichprobe umfasste dabei N=100 Haushalte pro Postleitzahlbezirk.
Zugangsstichprobe 1 für Sample I in Welle 2 (Sample III):
Zusätzlich zur Fortführung der für Welle 1 gezogenen Samples I wurde in der 2. Welle eine Auffrischungsstichprobe aus den Registerdaten der Bundesagentur für Arbeit gezogen. Dabei wurden Bedarfsgemeinschaften ausgewählt, die im Juli 2007, aber nicht im Juli 2006 Arbeitslosengeld II bezogen haben, die also Neuzugänge in den Bezug darstellen. Die Ziehung erfolgte in für Welle 1 ausgewählten Postleitzahlbezirken analog zum Vorgehen in der 1. Welle.
Zugangsstichprobe 2 für Sample I in Welle 3 (Sample IV):
Auch in Welle 3 wurde wieder eine Zugangsstichprobe zum Sample I aus den Registerdaten der Bundesagentur für Arbeit gezogen. Dabei wurden Bedarfsgemeinschaften ausgewählt, die im Juli 2008, aber nicht im Juli 2006 und Juli 2007 Arbeitslosengeld II bezogen haben, die also Neuzugänge in den Bezug darstellen. Die Ziehung erfolgte in für Welle 1 ausgewählten Postleitzahlbezirken analog zum Vorgehen in der 1. Welle.
Zugangsstichprobe 3 für Sample I in Welle 4 (Sample V):
Auch in Welle 4 wurde wieder eine Zugangsstichprobe zum Sample I aus den Registerdaten der Bundesagentur für Arbeit gezogen. Dabei wurden Bedarfsgemeinschaften ausgewählt, die im Juli 2009, aber nicht im Juli 2006, Juli 2007 oder Juli 2008 Arbeitslosengeld II bezogen haben, die also Neuzugänge in den Bezug darstellen. Die Ziehung erfolgte in für Welle 1 ausgewählten Postleitzahlbezirken analog zum Vorgehen in der 1. Welle.
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