Bei den im Forschungsdatenzentrum (FDZ) angebotenen Daten handelt es sich fast ausschließlich um Sozialdaten und diesen - in Bezug auf ihre Schutzwürdigkeit - gleichgestellte Daten nach § 67 SGB X. Aus diesem Grund ist der Zugang zu diesen Daten nur für Mitarbeiter/innen in wissenschaftlichen Forschungseinrichtungen unter bestimmten Bedingungen und unter besonderen datenschutzrechtlichen Auflagen möglich.
Aufgrund der vorgenommenen Anonymisierungsmaßnahmen und/oder der Datennutzung innerhalb der abgeschotteten Infrastruktur des FDZ können die Daten des FDZ als anonymisiert eingestuft und somit gemäß § 282 Abs. 7 SGB III verfügbar gemacht werden. Um Zugang zu diesen Daten zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die Daten dürfen nur für zeitlich befristete wissenschaftliche Projekte im Bereich der Arbeitsmarkt- und Berufsforschung ausgewertet werden.
- Die Daten dürfen nur für die unabhängige wissenschaftliche Forschung genutzt werden.
- Das Forschungsziel kann nur durch Analyse der Daten erreicht werden (Erforderlichkeit der Datenübermittlung).
- Die Datensicherheit in der Forschungseinrichtung muss gewährleistet sein, sofern Daten übermittelt oder im Remote Desktop Zugang genutzt werden.
- Die Daten dürfen nur von den namentlich im Vertrag genannten Projektmitarbeitenden für das spezifische Projekt und in den mit dem FDZ vertraglich vereinbarten Räumen ausgewertet werden. Eine Zusammenführung mit anderen Daten und jede Handlung zur Deanonymisierung sind zu unterlassen.
- Die Projektmitarbeitenden müssen Amtsträger oder für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichtete sein oder nach § 78 SGB X unterrichtet und entsprechend verpflichtet worden sein.
Unter Berücksichtigung dieser rechtlichen Rahmenbedingungen bietet das FDZ der wissenschaftlichen Forschung vier verschiedene Datenzugangswege an, die sich im Hinblick auf den Anonymisierungsgrad der bereitgestellten Daten und die Modalitäten der Datennutzung voneinander unterscheiden:
- Gastaufenthalt
- Remote Desktop Zugang
- Datenfernverarbeitung
- Übermittlung von Scientific Use Files
Alle vier Datenzugangswege stehen ausschließlich der nicht-kommerziellen Forschung offen. Datenanfragen werden jeweils ausschließlich nach der Reihenfolge ihres Eingangs ohne Ansehen der Antrag stellenden Person bearbeitet.
Das Sozialgesetzbuch (SGB) im Internet
Vertrauensschutz
Die Beschäftigten des FDZ sind verpflichtet, ihren Einblick in Forschungsfragen, Methoden und Analysen der Forschenden nur zum Zwecke der Beratung, der Verbesserung des Service des FDZ sowie zur Gewährleistung der Einhaltung des Datenschutzes zu nutzen. Beschäftigte des IAB und der BA, die nicht dem FDZ angehören, erhalten keinen Einblick in die Tätigkeiten der Forschenden. Kooperationsprojekte zwischen Beschäftigten des IAB und des FDZ einerseits und externer Forschender andererseits sind hiervon nicht betroffen.