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Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter der https://fdz.iab.de veröffentlichte Webseite der Bundesagentur für Arbeit. Sie finden diese Erklärung auch in Leichter Sprache.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Diese Internetseite wurde komplett neugestaltet. Da die Zugänglichkeit zu unseren Informationen für alle Menschen für uns einen hohen Stellenwert hat, haben wir bei der Entwicklung auf größtmögliche Barrierefreiheit geachtet. Aktuell befinden wir uns im Verfahren zur Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen, ein unabhängiger BITV 2.0-Test ist Mitte Oktober 2022 erfolgt. Die Barrierefreiheitserklärung im Sinne der einschlägigen Rechtsnormen wird derzeit überarbeitet.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:

  • Farbkontraste werden zeitnah angepasst.
  • PDF- und Excel-Dokumente werden in der Regel in barrierefreier Version zur Verfügung gestellt oder zeitnah durch eine solche ersetzt.

Für einzelne Informationsangebote dieser Seite liegt der Ausnahmetatbestand gem. § 12 a Absatz 6 BGG vor.

Einige Fragebögen und ähnliche zusätzliche Arbeitshilfen, insbesondere die, die vor dem 2. Quartal 2022 veröffentlicht wurden, können aufgrund des unverhältnismäßigen finanziellen Aufwands nicht barrierefrei gestaltet werden. Die darin enthaltenen Informationen sind aber auch in den jeweiligen barrierefreien FDZ-Daten- und FDZ-Methodenreporten, sowie in den Auszählungen und Testdaten zu finden. Auf Anforderung unterstützen wir gerne individuell.

Falls Sie eine bestimmte Datei von uns benötigen, die noch nicht barrierefrei zur Verfügung steht, dann schicken Sie uns bitte eine E-Mail.

Barrieren melden: Feedback und Kontaktmöglichkeiten

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Bitte nutzen Sie hierfür unser Kontaktformular.

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle BGG nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.