Die Nutzung der Daten des FDZ unterliegt einer Reihe datenschutzrechtlicher Auflagen. Aus diesem Grund können Sie diese Daten nur im gesicherten Rahmen von Gastaufenthalten, des Remote Desktop Zugangs und der kontrollierten Datenfernverarbeitung auswerten:
Für Gastaufenthalte sind spezielle, abgeschottete Arbeitsplätze für Gastwissenschaftler/innen an verschiedenen Standorten eingerichtet. Eine Beratung vor Ort durch die Mitarbeitenden des FDZ der BA im IAB ist ausschließlich am Standort in Nürnberg möglich.
Bei Remote Desktop Zugang verbleiben zwar die Daten auf den Servern des FDZ, Sie können jedoch direkt von Ihrem Büro darauf zugreifen. Dieser Datenzugangsweg befindet sich noch im Aufbau. Derzeit ist der Datenzugang nur für Forschungseinrichtungen in Deutschland möglich. Auch das Datenangebot ist noch begrenzt und wird sukzessive ausgebaut.
Bei der kontrollierten Datenfernverarbeitung übermitteln Nutzende ihre Auswertungsskripte (z. B. Do-Files für Stata) an das FDZ und erhalten Zugang zu den geprüften Ergebnissen nach einer Datenschutzprüfung. Für die Datenfernverarbeitung am FDZ wird die Software JoSuA (Job Submission Application) des Forschungsinstituts zur Zukunft der Arbeit (IZA) verwendet.
Inhalt
Wie erhalten Sie Datenzugang zu den FDZ-Daten im Gastaufenthalt und Datenfernverarbeitung?
Antrag stellen
Um einen Antrag auf den Zugang zu den Daten im FDZ zu stellen, füllen Sie bitte das „Antragsformular Gastaufenthalt und Datenfernverarbeitung“ aus und senden es uns als Word-Dokument per E-Mail. Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag nur als Word-Dokument bearbeitet werden kann. Im Infoblatt zum Antrag finden Sie ausführliche Erläuterungen zu allen geforderten Angaben. Der Antrag wird im FDZ auf Einhaltung der Bedingungen nach § 282 Abs. 7 SGB III überprüft, dies kann bis zu einem Monat in Anspruch nehmen. Anträge können auf Deutsch und Englisch gestellt werden (Ausgenommen Anträge auf Gastaufenthalte in UK, USA und Kanada. Diese müssen auf Englisch sein). Beachten Sie jedoch, dass Sie stets einen Vertrag in der Antragssprache erhalten. Bitte klären Sie ggf. vor der Antragstellung mit ihrer Institution, ob diese deutsche bzw. englische Verträge unterschreibt.
Antragsformular (zip)
Vertrag abschließen
Nach positiver Prüfung schließt das FDZ mit ihrer Institution einen Vertrag, der zur Nutzung des beantragten Datensatzes im Rahmen der Datenfernverarbeitung, eines Gastaufenthalts und/oder des Remote Desktop Zugangs berechtigt.
Da unsere Verträge dem gesetzlichen Schriftformerfordernis (§ 57 VwVfG) unterliegen, dürfen sie ausschließlich mit einer handschriftlichen oder einer qualifizierten elektronischen Signatur unterschrieben werden. Die qualifizierte elektronische Signatur muss ein vertrauenswürdiges (von einer Zertifizierungsstelle bescheinigtes) elektronisches Zertifikat haben, das im Dokument angezeigt wird.
Auf der Internetseite der Bundesnetzagentur finden Sie eine Liste der Anbieter der qualifizierten elektronischen Signatur in Deutschland. Eine Liste von Anbietern in der Europäischen Union (EU) finden Sie auf der Internetseite der EU-Kommission.
Termin zum Gastaufenthalt vereinbaren
Nach Abschluss des Vertrags können Sie direkt mit dem entsprechenden Standort einen Termin für den Gastaufenthalt vereinbaren (bitte bis ca. 14 Tage im Voraus). Terminvereinbarungen sind verbindlich - können Termine nicht eingehalten werden, bitten wir um eine frühzeitige Absage.
Arbeitshilfen zur Datennutzung
Ausführliche Anleitungen zum Ablauf von Gastaufenthalten, des Remote Desktop Zugangs, der Datenfernverarbeitung und allem, was dazu gehört, finden Sie in unseren „Anleitungen für Datenfernverarbeitung und Gastaufenthalte am FDZ der BA im IAB“ (pfd).
Um die Daten im Rahmen von Gastaufenthalten, des Remote Desktop Zugangs und der Datenfernverarbeitung nutzen zu können, müssen die „Richtlinien zur Gestaltung von Auswertungsprogrammen und Analyseergebnissen“ eingehalten werden. Bitte nutzen Sie hierzu immer auch die vom FDZ zur Verfügung gestellten „Stata-Templates für Auswertungsprogramme“ (zip), in denen beispielhaft die Richtlinien umgesetzt sind.
Die beiden Dokumente enthalten alle Informationen, die Sie vor, während und nach der Datennutzung benötigen. Weitere Arbeitshilfen und Publikationen zur Arbeit mit den FDZ-Daten finden Sie auf der FDZ-Homepage unter „Zentrale Arbeitshilfen“.
Publizieren auf Basis von FDZ Daten
In allen Publikationen, in denen Sie Ergebnisse ihrer Analysen mit den FDZ-Daten präsentieren, müssen die Datenquellen (Bezeichnung des Datensatzes und Datenzugang) zitiert werden. Bitte senden Sie uns anschließend ein Belegexemplar Ihrer Publikationen, Projektberichte u. ä. in digitaler oder gedruckter Form. Dies gilt ebenso für sogenannte "graue Literatur".
Wie kann ein bestehender FDZ-Vertrag geändert werden?
Änderungen der Projektlaufzeit, des Datenbedarfs sowie der Mitarbeitenden eines Projektes können über einen Ergänzungsantrag beantragt werden:
Antragsformular Ergänzungsantrag (zip)
Bei Änderungen der wissenschaftlichen Einrichtung oder der Projektinhalte stellen Sie bitte einen neuen Antrag. Bitte geben Sie dabei immer die Projektnummer mit an.
Datennutzung für Studierende
Studierende können die Daten im Rahmen ihrer Abschlussarbeiten nutzen. Hierzu muss der betreuende Lehrstuhl den Antrag auf Datennutzung stellen.
Besonderheiten der Datennutzung an den Standorten in den USA, Kanada und UK
Wenn Sie unsere Daten im Rahmen von Gastaufenthalten an unseren Standorten in den USA, Kanada und in UK auswerten möchten, setzen Sie sich bitte frühzeitig mit dem FDZ der BA im IAB in Verbindung, um die Rahmenbedingungen zu klären. Bitte beachten Sie, dass aus datenschutzrechtlichen Gründen in den USA, Kanada und in UK nur Daten genutzt werden dürfen, die zusätzlichen Anonymisierungsmaßnahmen unterzogen wurden.
Daneben besteht für Nutzende aus dem Nicht-EU-Ausland immer die Möglichkeit die nicht zusätzlich anonymisierten Daten im Rahmen der Datenfernverarbeitung und Gastaufenthalten an EU-Standorten zu nutzen.
Ein einfacher Wechsel von deutschen zu USA- / Kanada- / UK-Standorten während der Projektlaufzeit ist ohne zusätzliche Anonymisierungsmaßnahmen nicht möglich. Bei kürzeren Auslandsaufenthalten von weniger als 9 Monaten während der Projektlaufzeit kann die Möglichkeit eines Gastaufenthalts an unseren Standorten in den USA, Kanada oder UK leider nicht genutzt werden, weil der Aufwand der durch die Anonymisierungsmaßnahmen entsteht unverhältnismäßig groß ist. In diesen Fällen besteht jedoch weiterhin die Möglichkeit, die Daten in den USA, Kanada oder UK im Rahmen der Datenfernverarbeitung (JoSuA) zu analysieren.
Sobald die Daten eines Projekts einmal zusätzlich anonymisiert worden sind, ist es nicht möglich auf die Originalversion umzusteigen
Tutorial: Anonymisierungsprozess für Gastaufenthalte an Standorten außerhalb der Europäischen Union
Besonderheiten der Datennutzung im Remote Desktop Zugang
Die Nutzung unserer Daten im Remote Desktop Zugang ist derzeit nur in deutschen Forschungseinrichtungen und für einige wenige Datenprodukte möglich. Ob ein Datenprodukt über diesen Datenzugangsweg genutzt werden kann, entnehmen Sie bitte der jeweiligen Website des Datenprodukts. Zudem ist der Datenzugang nur dann erlaubt, wenn ausreichende technische und organisatorische Maßnahmen zur Einhaltung des Datenschutzes in der Forschungseinrichtung sichergestellt sind. Diese Maßnahmen müssen im Rahmen der Antragsstellung in einem Datensicherheitskonzept dargelegt werden. Sollen über den Remote Desktop Zugang besonders sensible Daten genutzt werden, müssen aus datenschutzrechtlichen Gründen zusätzliche Anonymisierungsmaßnahmen vorgenommen werden. In der Regel werden dafür die Angaben in den sensiblen Variablen verfremdet. Im Rahmen von Gastaufenthalten und der Datenfernverarbeitung (JoSuA) haben Sie jedoch Zugriff auf die unverfremdeten Merkmale. Ergebnisse, die vom FDZ geprüft und freigegeben werden, basieren immer auf den unverfremdeten Merkmalen.
Vertrauensschutz
Informationen zum Vertrauensschutz
Externe Daten
Weitere Informationen zu externen Daten finden Sie hier.