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Das Bild zeigt eine Frau im Blazer am Schreibtisch vor dem Computer.

Gastaufenthalt und Datenfernverarbeitung (JoSuA)

Die Nutzung der schwach anonymisierten Daten des FDZ unterliegt einer Reihe datenschutzrechtlicher Auflagen. Aus diesem Grund können Sie diese Daten nur im gesicherten Rahmen von Gastaufenthalten und der kontrollierten Datenfernverarbeitung auswerten:

  • Für Gastaufenthalte sind spezielle, abgeschottete Arbeitsplätze für Gastwissenschaftler/innen an verschiedenen Standorten eingerichtet. Eine Beratung vor Ort durch die Mitarbeitenden des FDZ der BA im IAB ist ausschließlich am Standort in Nürnberg möglich.
  • Bei der kontrollierten Datenfernverarbeitung übermitteln Nutzende ihre Auswertungsskripte (z. B. Do-Files für Stata) an das FDZ und erhalten Zugang zu den geprüften Ergebnissen nach einer Datenschutzprüfung. Für die Datenfernverarbeitung am FDZ wird die Software JoSuA (Job Submission Application) des Forschungsinstituts zur Zukunft der Arbeit (IZA) verwendet.

Wie erhalten Sie Datenzugang zu den FDZ-Daten im Gastaufenthalt und Datenfernverarbeitung?

Antrag stellen

Um einen Antrag auf den Zugang zu den schwach anonymisierten Daten im FDZ zu stellen, füllen Sie bitte das „Antragsformular Gastaufenthalt und Datenfernverarbeitung“ aus und senden Sie das Word-Dokument an iab.fdz@iab.de. Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag nur als Word-Dokument bearbeitet werden kann. Im Infoblatt zum Antrag finden Sie ausführliche Erläuterungen zu allen geforderten Angaben. Der Antrag wird im FDZ auf Einhaltung der Bedingungen nach § 282 Abs. 7 SGB III überprüft, dies kann bis zu einem Monat in Anspruch nehmen. Anträge können auf Deutsch und Englisch gestellt werden (Ausgenommen Anträge auf Gastaufenthalte in UK, USA und Kanada. Diese müssen auf Englisch sein). Beachten Sie jedoch, dass Sie stets einen Vertrag in der Antragssprache erhalten. Bitte klären Sie ggf. vor der Antragstellung mit ihrer Institution, ob diese deutsche bzw. englische Verträge unterschreibt.

Antragsformular Gastaufenthalt und Datenfernverarbeitung (zip)

Vertrag abschließen

Nach positiver Prüfung schließt das FDZ mit ihrer Institution einen Vertrag, der zur Nutzung des beantragten Datensatzes im Rahmen eines Gastaufenthalts und der Datenfernverarbeitung berechtigt.

Da unsere Verträge dem gesetzlichen Schriftformerfordernis unterliegen, dürfen sie ausschließlich mit einer handschriftlichen oder einer qualifizierten elektronischen Signatur unterschrieben werden. Die qualifizierte elektronische Signatur muss ein vertrauenswürdiges (von einer Zertifizierungsstelle bescheinigtes) Zertifikat haben das beim Anklicken angezeigt wird. Ein selbsterstelltes Zertifikat, eine mit der Computermaus gezeichnete oder als Bild-Datei eingefügte Unterschrift, sowie ein Scan des unterschriebenen Vertrags sind für unsere Verträge nicht zulässig.

Auf der Internetseite der Bundesnetzagentur finden Sie eine Liste der Anbieter der qualifizierten elektronischen Signatur in Deutschland. Eine Liste von Anbietern in der Europäischen Union (EU) finden Sie auf der Internetseite der EU-Kommission.

Termin zum Gastaufenthalt vereinbaren

Nach Abschluss des Vertrags können Sie direkt mit dem entsprechenden Standort einen Termin für den Gastaufenthalt vereinbaren (bitte bis ca. 14 Tage im Voraus). Terminvereinbarungen sind verbindlich - können Termine nicht eingehalten werden, bitten wir um eine frühzeitige Absage.

Arbeitshilfen zur Datennutzung

Ausführliche Anleitungen zum Ablauf von Gastaufenthalten, der Datenfernverarbeitung und allem, was dazu gehört, finden Sie in unseren „Anleitungen für Datenfernverarbeitung und Gastaufenthalte am FDZ der BA im IAB“ (pfd).

Um die Daten im Rahmen von Gastaufenthalten und der Datenfernverarbeitung nutzen zu können, müssen die „Richtlinien zur Gestaltung von Auswertungsprogrammen und Analyseergebnissen“ eingehalten werden. Bitte nutzen Sie hierzu immer auch die vom FDZ zur Verfügung gestellten „Stata-Templates für Auswertungsprogramme“ (zip), in denen beispielhaft die Richtlinien umgesetzt sind.

Die beiden Dokumente enthalten alle Informationen, die Sie vor, während und nach der Datennutzung benötigen. Weitere Arbeitshilfen und Publikationen zur Arbeit mit den FDZ-Daten finden Sie auf der FDZ-Homepage unter „Zentrale Arbeitshilfen“.

Publizieren auf Basis von FDZ Daten

In allen Publikationen, in denen Sie Ergebnisse ihrer Analysen mit den FDZ-Daten präsentieren, müssen die Datenquellen (Bezeichnung des Datensatzes und Datenzugang) zitiert werden. Bitte senden Sie uns anschließend ein Belegexemplar Ihrer Publikationen, Projektberichte u. ä. in digitaler oder gedruckter Form. Dies gilt ebenso für sogenannte "graue Literatur".

Wie kann ein bestehender FDZ-Vertrag geändert werden?

Änderungen der Projektlaufzeit, des Datenbedarfs sowie der Mitarbeitenden eines Projektes können über einen Ergänzungsantrag beantragt werden:

Antragsformular Ergänzungsantrag (zip)

Bei Änderungen der wissenschaftlichen Einrichtung oder der Projektinhalte stellen Sie bitte einen neuen Antrag. Bitte geben Sie dabei immer die Projektnummer mit an.

Sollten Sie noch einen Vertrag für die ausschließliche Nutzung der Datenfernverarbeitung haben und Änderungen der Projektlaufzeit, des Datenbedarfs sowie der Mitarbeitenden eines Projektes beantragen wollen, kontaktieren Sie bitte das FDZ iab.fdz@iab.de.

Datennutzung für Studierende

Studierende können die Daten im Rahmen ihrer Abschlussarbeiten nutzen. Hierzu muss der betreuende Lehrstuhl den Antrag auf Datennutzung stellen.

Besonderheiten der Datennutzung an den Standorten in den USA, Kanada und UK

Wenn Sie unsere Daten im Rahmen von Gastaufenthalten an unseren Standorten in den USA, Kanada und in UK auswerten möchten, setzen Sie sich bitte frühzeitig mit dem FDZ der BA im IAB in Verbindung, um die Rahmenbedingungen zu klären. Bitte beachten Sie, dass aus datenschutzrechtlichen Gründen in den USA, Kanada und in UK nur Daten genutzt werden dürfen, die zusätzlichen Anonymisierungsmaßnahmen unterzogen wurden.

Daneben besteht für Nutzende aus dem Nicht-EU-Ausland immer die Möglichkeit die nicht zusätzlich anonymisierten Daten im Rahmen der Datenfernverarbeitung und Gastaufenthalten an EU-Standorten zu nutzen.

Ein einfacher Wechsel von deutschen zu USA- / Kanada- / UK-Standorten während der Projektlaufzeit ist ohne zusätzliche Anonymisierungsmaßnahmen nicht möglich. Bei kürzeren Auslandsaufenthalten von weniger als 9 Monaten während der Projektlaufzeit kann die Möglichkeit eines Gastaufenthalts an unseren Standorten in den USA, Kanada oder UK leider nicht genutzt werden, weil der Aufwand der durch die Anonymisierungsmaßnahmen entsteht unverhältnismäßig groß ist. In diesen Fällen besteht jedoch weiterhin die Möglichkeit, die Daten in den USA, Kanada oder UK im Rahmen der Datenfernverarbeitung (JoSuA) zu analysieren.

Sobald die Daten eines Projekts einmal zusätzlich anonymisiert worden sind, ist es nicht möglich auf die Originalversion umzusteigen

Tutorial: Anonymisierungsprozess für Gastaufenthalte an Standorten außerhalb der Europäischen Union

Vertrauensschutz

Informationen zum Vertrauensschutz

Externe Daten

Weitere Informationen zu externen Daten finden Sie hier.