Scientific Use Files (SUF) sind faktisch anonymisierte Datensätze, die Forschende in wissenschaftlichen Institutionen auswerten können.
Bitte beachten Sie, dass einige Datensätze sowohl als SUF als auch als schwach anonymisierte Versionen, die im Rahmen von Gastaufenthalten bzw. Datenfernverarbeitungen analysiert werden können, zur Verfügung stehen. Um den Anforderungen des Datenschutzes zu genügen, enthalten die SUFs z.T. weniger bzw. stärker vergröberte Variablen.
Inhalt
Wie wird der Datenzugang beantragt?
Antrag stellen
Sie stellen einen Antrag auf Datenüberlassung beim FDZ. Dazu füllen Sie das Antragsformular SUF aus. Bitte schicken Sie den Antrag anschließend als Word-Dokument per E-Mail an das FDZ. Beachten Sie, dass Anträge, die nicht als Word-Dokument übermittelt werden, nicht bearbeitet werden können. Für die Erstellung des Antrags kann das Infoblatt zur Beantragung eines SUF als Orientierungshilfe herangezogen werden. Anträge können auf Deutsch und Englisch gestellt werden. Beachten Sie jedoch, dass Sie stets einen Vertrag in der Antragssprache erhalten. Bitte klären Sie ggf. vor der Antragstellung mit ihrer Institution, ob diese deutsche bzw. englische Verträge unterschreibt.
Antragsformular SUF (zip)
Das FDZ entscheidet anhand der vom Antragsteller übermittelten Unterlagen über die Überlassung der Daten.
Vertrag abschließen
Nach einem positiven Bescheid erhalten Sie den Vertrag, der unterschrieben an uns zurückzuschicken ist. Anschließend erfolgt die Bereitstellung der Scientific Use Files über einen Datenaustauschserver.
Da unsere Verträge der gesetzlichen Schriftformerfordernis unterliegen, dürfen sie ausschließlich mit einer handschriftlichen oder einer qualifizierten elektronischen Signatur unterschrieben werden. Die qualifizierte elektronische Signatur muss ein vertrauenswürdiges (von einer Zertifizierungsstelle bescheinigtes) Zertifikat haben das beim Anklicken angezeigt wird. Ein selbsterstelltes Zertifikat, eine mit der Computermaus gezeichnete oder als Bild-Datei eingefügte Unterschrift, sowie ein Scan des unterschriebenen Vertrags sind für unsere Verträge nicht zulässig.
Auf der Internetseite der Bundesnetzagentur finden Sie eine Liste der Anbieter der qualifizierten elektronischen Signatur in Deutschland. Eine Liste von Anbietern in der Europäischen Union (EU) finden Sie auf der Internetseite der EU-Kommission.
Wie kann ein bestehender Vertrag geändert werden?
Änderungen, die folgende Aspekte betreffen, können bei noch laufenden Verträgen über einen Ergänzungsvertrag aufgenommen werden:
- Projektende
- Datenbedarf
- Adresse der Räumlichkeiten, in denen die Daten gehalten und verarbeitet werden
- Datensicherheitskonzept
- Aufnahme weiterer Mitarbeiter/innen
Formular zur Beantragung von Änderungen (zip)
Änderungen der Projektinhalte und der durchführenden Stelle bzw. Änderungen nach Ende der Vertragslaufzeit erfordern einen neuen Antrag.
Datennutzung für Studentinnen und Studenten
Auch Studentinnen und Studenten können Scientific Use Files im Rahmen ihrer Abschlussarbeiten nutzen. Hierzu muss der betreuende Lehrstuhl den Antrag auf Datennutzung stellen. Das SUF darf dann vom Studierenden nur in den Räumen des Lehrstuhls genutzt werden. Studentinnen und Studenten, die bei einer wissenschaftlichen Forschungseinrichtung angestellt sind, können in Absprache mit Ihrem Arbeitgeber auch dort das SUF nutzen. Für jede Abschlussarbeit ist ein gesonderter Antrag zu erstellen.
Publizieren auf Basis von FDZ-Daten
In allen Publikationen, in denen Sie Ergebnisse ihrer Analysen mit den FDZ-Daten präsentieren, müssen die Datenquellen (Bezeichnung des Datensatzes und Datenzugang) zitiert werden. Wir bitten um die Übersendung von einem Belegexemplar bei einer Verwendung der Auswertung(en) in Publikationen, Projektberichten u.ä. Dies schließt auch die sogenannte ‚graue Literatur’ ein.
Was ist nach Ende der Vertragslaufzeit zu beachten?
Die Nutzung der Daten ist auf die Dauer der jeweiligen Vertragslaufzeit begrenzt. Danach müssen alle Kopien der Daten gelöscht werden. Die Löschung der Datenbasis einschließlich eventueller Sicherungskopien, Auszugsdateien und Hilfsdateien muss dem FDZ schriftlich vom Datenschutzbeauftragten oder der Leitung der wissenschaftlichen Einrichtung bestätigt werden. Außerdem muss bestätigt werden, dass falls Sicherungskopien aus technischen oder organisatorischen Gründen nicht vernichtet werden können, kein Zurückspielen der Daten erfolgt. Die Bestätigung kann formlos per E-Mail erfolgen. In der Bestätigung muss auf das Projekt (Projektnummer) und die verwendeten Daten verwiesen werden.