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Publikation

Absicherung von Kurzarbeitergeldbeziehenden in der SGB-II-Grundsicherung während der Corona-Pandemie

Beschreibung

"Die Inanspruchnahme von Kurzarbeit erreichte in Deutschland während der Corona-Pandemie mit knapp 6 Millionen Beziehenden im April 2020 bisher unbekannte Höchststände. Mit dem Kurzarbeitergeld sollen primär Entlassungen in Krisenzeiten vermieden werden, indem Betrieben bei einem vorübergehenden Arbeitsausfall ein Teil des entfallenen Entgelts für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ersetzt wird. Während der Krise wurden die Nutzung von Kurzarbeitergeld erleichtert und die Leistung großzügiger ausgestaltet. Daneben wurde auch der Zugang zur SGB-II-Grundsicherung erleichtert. Erreichen Kurzarbeitergeldbeziehende kein existenzsicherndes Einkommen, können ergänzende Grundsicherungsleistungen bezogen werden. Bisher liegen keine Erkenntnisse darüber vor, wie häufig und von welchen Personengruppen in den Krisenjahren 2020 und 2021 tatsächlich Kurzarbeitergeld und ergänzende Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II gleichzeitig bezogen wurden. Dieser Bericht nutzt neu erschlossene administrative Individualdaten zur Kurzarbeit und präsentiert Ergebnisse zu Umfang, Entwicklung und Struktur des gleichzeitigen Bezugs von Kurzarbeitergeld und SGB-II-Leistungen zwischen März 2020 und Dezember 2021. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass mit den vorliegenden administrativen Daten lediglich die tatsächliche Inanspruchnahme, nicht aber die Anzahl an Anspruchsberechtigten ausgewertet werden kann. Bisherige Studien liefern Hinweise auf signifikante Nichtinanspruchnahmequoten für Grundsicherungsleistungen. Damit ist davon auszugehen, dass auch ein Teil der Kurzarbeitergeldbeziehenden keinen Antrag auf Grundsicherungsleistungen gestellt hat, obwohl ein Leistungsanspruch bestanden hätte. Der gleichzeitige Bezug von Kurzarbeitergeld und SGB-II-Leistungen kann im Jahr 2020 zum Höhepunkt im April für gut 150 Tausend Personen gemessen werden. Aufgrund von Untererfassungen in der Datenbasis entspricht dies geschätzten 84 Prozent aller tatsächlichen Kurzarbeitergeldbeziehenden im SGB II zu diesem Zeitpunkt. Somit wurden geschätzt monatlich maximal nur 180 Tausend Kurzarbeitergeldbeziehende gleichzeitig durch Grundsicherungsleistungen unterstützt. Bezogen auf alle Kurzarbeitergeldbeziehenden im April 2020 entspricht dies einem Anteil von etwa 3 Prozent. Im Jahr 2021 erreichte der gleichzeitige Bezug beider Leistungen im Februar 2021 seinen Scheitelpunkt mit 113 Tausend Empfängerinnen und Empfängern, was 3,4 Prozent aller registrierten Kurzarbeitergeldbeziehenden oder unter Berücksichtigung der Untererfassung etwa 3,8 Prozent entspricht. Insgesamt kann der gleichzeitige Bezug von Kurzarbeitergeld und Grundsicherungsleistungen bis Ende 2021 für ca. 320 Tausend Personen gemessen werden. In den meisten Monaten bis Ende 2021 erhielten erstmals Kurzarbeitergeld- und Grundsicherungsleistungsbeziehende bereits im jeweiligen Vormonat Grundsicherungsleistungen, häufig als erwerbstätige Leistungsbeziehende. Frauen waren unter den Personen in Kurzarbeit mit ergänzenden Grundsicherungsleistungen im Mittel etwa so häufig vertreten wie Männer. Da aber im Beobachtungszeitraum weniger Frauen als Männer Kurzarbeitergeld bezogen, waren Frauen unter Personen mit ergänzenden Grundsicherungsleistungen überrepräsentiert. Unter den Altersgruppen lag die mittlere Altersgruppe der 35 bis 44-Jährigen vorne. Der Anteil der Jüngeren unter 25 Jahren fiel im Verlauf der Pandemie von März 2020 bis Oktober 2021 von 6,1 Prozent auf 4,6 Prozent, während der Anteil der Älteren über 54 Jahren in diesem Zeitraum von 14,2 Prozent auf 21,4 Prozent gestiegen ist. Die deutsche Staatsangehörigkeit besaßen zu Krisenbeginn etwa die Hälfte der Beziehenden beider Leistungen. Unter abhängig Beschäftigten im SGB II betrug der Anteil der Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit im März 2020 60 Prozent, was darauf hindeutet, dass ausländische Staatsangehörige im SGB II zunächst häufiger von Kurzarbeit betroffen waren. Unter den betroffenen Beschäftigungsverhältnissen dominierten Teilzeitbeschäftigungen und Tätigkeiten im Dienstleistungsbereich. In den Phasen des ersten und zweiten Lockdowns im März 2020 und Februar 2021 war mehr als jeder dritte Leistungsbeziehende im Gastgewerbe beschäftigt, im Oktober 2021 waren es noch 27 Prozent. Hohe Anteile entfielen auch auf das Friseurhandwerk, das Taxigewerbe, die befristete Überlassung von Arbeitskräften, die Gebäudereinigung sowie den Einzelhandel. Das verfügbare Einkommen (ohne ergänzende Grundsicherungsleistungen) in den Bedarfsgemeinschaften der Leistungsbeziehenden erreichte im Mittel 1.100 bis 1.200 Euro, der durchschnittliche Leistungsanspruch der Bedarfsgemeinschaft betrug etwa 600 bis 700 Euro." (Autorenreferat, IAB-Doku)

Zitationshinweis

Belzer, Jana, Kerstin Bruckmeier & Hannes Walz (2025): Absicherung von Kurzarbeitergeldbeziehenden in der SGB-II-Grundsicherung während der Corona-Pandemie. (IAB-Forschungsbericht 10/2025), Nürnberg, 36 S. DOI:10.48720/IAB.FB.2510

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