Überlegungen zur Verknüpfung von Daten der Integrierten Erwerbsbiographien (IEB) und der Verdienststrukturerhebung (VSE)
Beschreibung
"Für quantitative Analysen zu den Wirkungen des Mindestlohns stehen in Deutschland eine Reihe von Datensätzen aus wissenschaftlichen Umfragen und administrativen Prozessen zur Verfügung (Mindestlohnkommission 2016; vgl. ausführlich vom Berge et al. 2014). Im Vorfeld der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns wurde die Datenbasis für eine wissenschaftliche Evaluation erheblich verbessert. Hierzu zählen beispielsweise die Erweiterung der Verdienststrukturerhebung (VSE) um Betriebe mit weniger als zehn Beschäftigten, die Durchführung einer Verdiensterhebung 2015 (VE2015), um die Situation direkt nach Einführung des Mindestlohns erfassen zu können, sowie die Berücksichtigung mindestlohnspezifischer Fragen im Sozio-oekonomischen Panel (SOEP) und im IAB-Betriebspanel. Dennoch kann die aktuelle Datenlandschaft in Bezug auf Forschungsvorhaben im Bereich des Mindestlohns noch weiter verbessert werden. Insbesondere mit Blick auf die Validität von Arbeitszeitangaben sind erhebliche Verbesserungen anzustreben. So sind Informationen zur wöchentlichen Arbeitszeit in den Verwaltungsdaten der Bundesagentur für Arbeit (BA) lediglich sehr grob als Voll- oder Teilzeitbeschäftigung ausgewiesen. Hinreichend exakte Angaben zur Arbeitszeit sind allerdings zentral, wenn es darum geht, aus Bruttomonatslöhnen und wöchentlichen Arbeitszeiten Bruttostundenlöhne zu berechnen (Dütsch et al 2017).<br> Die Mindestlohnkommission hat sich daher in ihrem ersten Bericht für eine Verbesserung der Datenqualität und Datenverfügbarkeit für die Evaluation der Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns ausgesprochen (Mindestlohnkommission 2016). Dies bezog sich insbesondere auf eine Verknüpfung von Daten der Integrierten Erwerbsbiographien (IEB) des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) mit der Verdienststrukturerhebung (VSE) des Statistischen Bundesamtes. Ziel war und ist es vor allem, die Informationen zu den Arbeitszeiten aus der VSE mit der IEB zu verbinden. Bereits vor der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland wurde die Verknüpfung von IEB und VSE vorgeschlagen (vom Berge et al. 2014). Jedoch konnte das Vorhaben nicht umgesetzt werden. Vor diesem Hintergrund und die Empfehlungen der Mindestlohnkommission aufgreifend hat die Geschäfts- und Informationsstelle für den Mindestlohn im November 2016 einen Workshop organisiert, auf dem die Potentiale, Möglichkeiten, aber auch Grenzen einer Verknüpfung dieser beiden für die Mindestlohnevaluation zentralen Datensätze diskutiert wurden." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Zitationshinweis
Himmelreicher, Ralf, Philipp Vom Berge, Bernd Fitzenberger, Roland Günther & Dana Müller (2017): Überlegungen zur Verknüpfung von Daten der Integrierten Erwerbsbiographien (IEB) und der Verdienststrukturerhebung (VSE). (RatSWD working paper 262), Berlin, 27 S.