Springe zum Inhalt

IAB-Betriebspanel (IAB-BP) – Hinweise zu Variablen

Änderung in den Wertecodierungen einzelner Variablen

Variablen ba06a, ba17, ba18, ba72, ba73, ba86a, ba86b, Welle 2019

In der Welle 2019 wurden einige Wertecodierungen für Antwortmöglichkeiten angepasst. Die jeweilige Frage, Antwortmöglichkeiten und das Wertelabel bleiben dabei aber unverändert. Angepasste Variablen und Werte:

  • ba06a:
    Antwortmöglichkeit „Kann man jetzt noch nicht sagen“
    neuer Wert: -1
    Wert zuvor (z06a, Welle 2018): 4
  • ba17:
    Antwortmöglichkeit „Angabe nicht möglich, da Zahlen für den Betrieb nicht vorliegen“
    neuer Wert: -1
    Wert zuvor (z16, Welle 2018): 4
  • ba18:
    Antwortmöglichkeit „Weiß noch nicht“
    neuer Wert: -1
    Wert zuvor (z17, Welle 2018): 4
  • ba72:
    Antwortmöglichkeit „Kann ich nicht sagen, ist von Fall zu Fall unterschiedlich“
    neuer Wert: -1
    Wert zuvor (y70, Welle 2017): 4
  • ba73:
    Antwortmöglichkeit „Kann ich nicht sagen, ist von Fall zu Fall unterschiedlich“
    neuer Wert: -1
    Wert zuvor (y71, Welle 2017): 4
  • ba86a:
    Antwortmöglichkeit „Nicht bekannt“
    neuer Wert: -1
    Wert zuvor (z86a, Welle 2018): 3
  • ba86b:
    Antwortmöglichkeit „Nicht bekannt“
    neuer Wert: -1
    Wert zuvor (z86b, Welle 2018): 5

Das IAB empfiehlt bei Nutzung einer dieser Variablen in Längsschnittanalysen oben genannte Werte umzucodieren, also Wert 3 / 4 / 5 zu -1 oder -1 zu Wert 3 / 4 / 5. Dies resultiert in zeitkonsistenten Variablen bzgl. deren Wertecodierung. Bei Querschnittsanalysen, in denen Skripte verwendet werden, welche auf Welle 2018 und früher basieren, sollten bei Verwendung der genannten Variablen ggf. ebenfalls die Werte im Skript angepasst werden.

Vereinbarte durchschnittliche Arbeitszeit

Variable z64, Welle 2018

Bei der Variable zur vereinbarten durchschnittlichen Arbeitszeit (z64) ist im Jahr 2018 eine deutliche Erhöhung des Anteils an fehlenden Werten von ca. 4,7% auf 8,3% zu beobachten. Dieser Anstieg ist auf einen Fehler bei der Datenerfassung im Rahmen der CAWI-Stichprobe (Web-basiertes Interview) zurückzuführen.

Vertrauensarbeitszeitregelungen

Variable n62b, Welle 2006

Die Gestaltung der Frage n62b legt nahe, dass bei den Betrieben, die hier „für den gesamten Betrieb“ ankreuzen, alle Beschäftigten potentiell in den Genuss von Vertrauensarbeitszeitregelungen kommen können. (Darüber, in wie weit die Beschäftigten diese Regelungen nutzen, ist von vornherein keine Aussage möglich.) Bei einer kritischen Betrachtung der Formulierung kann durchaus hinterfragt werden, ob der Schluss auf die 100% der Beschäftigten von den Befragten tatsächlich so gemeint wird. Vorstellbar ist, dass auch in solchen Betrieben hier ein Kreuz gemacht wird, bei denen es in allen Betriebsteilen Vertrauensarbeitszeitregelungen gibt, unabhängig davon, ob diese auch für alle Beschäftigten in den einzelnen Abteilungen gelten. Insofern ist bei der Interpretation dieser Frage etwas Vorsicht geboten. Wenn diese Betriebe mit 100% berücksichtigt werden, könnte dies zu einer Überschätzung des Beschäftigtenanteils führen.

Arbeitszeitkonten

Variablen: Welle 2009 (Frage 30), Welle 2010 (Frage 73), Welle 2011 (Frage 61), Welle 2012 (Frage 56), Welle 2013 (Frage 80), Welle 2014 (Frage 51) Welle 2015 (Frage 51), Welle 2016 (Frage 67)

Das IAB weist auf ein Problem innerhalb des Moduls (G) „Betriebliche Arbeitszeiten“ hin. Seit 2009 erfolgt eine kurze Abfrage dieses Themas in ungeraden Jahren (Basismodul) und eine lange Abfrage in geraden Jahren (Basismodul plus zweijähriges Erweiterungsmodul). Diese wechselnde Abfrage führt zu stark schwankenden Ergebnissen hinsichtlich der Angabe von Arbeitszeitkonten zwischen ungeraden und geraden Jahren, mit jeweils deutlich höheren Anteilen an Betrieben mit Arbeitszeitkonten in ungeraden Jahren.
Das IAB erklärt sich das folgendermaßen:
In geraden Jahren steht im Fragebogen der Frage nach der Existenz von Arbeitszeitkonten die ausführliche Abfrage von Überstunden und deren Ausgleichsformen voran. In ungeraden Jahren wird hingegen nicht nach dem Überstunden-ausgleich gefragt, bevor die Arbeitszeitkonten angesprochen werden.
Zu vermuten ist, dass Betriebe, die eine gewisse Flexibilität über den Einsatz und Ausgleich von Überstunden erreichen, sich aber im Grunde nicht als Betrieb mit Arbeitszeitkonten sehen, in geraden Jahren die Frage zu den Ausgleichsformen anstatt der Frage zu den Arbeitszeitkonten positiv beantworten. In ungeraden Jahren besteht diese Möglichkeit nicht. Hier scheinen sich diese Betriebe dann als Betrieb mit Arbeitszeitkonto zu verorten, da diese Option am nächsten an die betriebliche Realität (Flexibilität über den Auf-/ und Abbau von Überstunden) herankommt. Diese Vermutung wird durch Längsschnittanalysen der Fragen zu Überstunden und Arbeitszeitkonten bestätigt. Ein nicht unerheblicher Teil der Betriebe springt zwischen den Angaben „Überstundenbetrieb (ohne AZK)“ in geraden Jahren und „Betrieb mit Arbeitszeitkonten“ in ungeraden Jahren.
Das IAB empfiehlt in Analyse zum Thema Arbeitszeitkonten über mehrere Erhebungswellen hinweg ab 2009 Vorsicht walten zu lassen, und Vergleiche über die Zeit eher im zweijährigen Rhythmus anzustellen.

Existenz von Öffnungsklauseln in dem für den Betrieb geltenden Tarifvertrag

Wellen 2005 (Frage 55), 2007 (Frage 84) und 2011 (Frage 55)

Bei der Auswertung der oben genannten Fragen sollte berücksichtigt werden, dass hier zwar ein objektiver Tatbestand (TV enthält Öffnungsklausel) abgefragt wird, die Antworten jedoch nicht immer den tatsächlichen vertraglichen Sachverhalt widerspiegeln, sondern vielmehr die betriebliche Wahrnehmung dieses Sachverhalts, die stark vom Kenntnisstand der Auskunftsperson geprägt ist. Das ist zwar generell so in Betriebsbefragungen wie dem IAB-Betriebspanel. Anders als bei allen anderen Fragen wird hier aber nach einem quasi betriebsexternen Faktum gefragt, zu dem es objektive Informationen (Tarifverträge) gibt.
Abhängig vom Erkenntnisinteresse und dem Design empirischer Studien kann die im IAB-Betriebspanel vorliegende Information zum Wissen über die Existenz von Öffnungsklauseln in den Tarifverträgen zu Problemen führen, und zwar dann, wenn Informationen zur tatsächlichen Existenz solcher Regelungen benötigt werden.

Aufteilung Neueinstellung für qualifizierte und einfache Tätigkeiten

Variable u36, u38, Welle 2013

In einigen Fällen weicht die Summe aus der Frage 36b (Anzahl der Einstellungen für qualifizierte Tätigkeiten = u36ber+u36uni) und der Frage 38b (Anzahl der Einstellungen für einfache Tätigkeiten = u36einf) von der in der Frage 35 angegebenen Gesamtzahl von Neueinstellungen (u35ges) ab. Davon sind insgesamt 240 Fälle betroffen, und in den meisten Fällen (70 Prozent) beträgt die Abweichung eine oder zwei Neueinstellungen.

>> Zurück zu den Versionen des IAB-Betriebspanels.